
Blick ins Büro
Vollmacht zur Erteilung des Mandats
Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe
Antragsformular
Checken Sie die Kosten
vorab mit dem Prozesskostenrechner
der
Allianz ProzessFinanz GmbH zum Rechner
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Grundsätzlich wird das Anwaltshonorar - ähnlich wie bei
Ärzten und Architekten - nach einem gesetzlichen Tarifsystem, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG) bestimmt.
Maßgeblich für die Höhe der Anwaltsvergütung ist
danach neben dem Umfang und der rechtlichen Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit vor
allem der Gegenstandswert, d. h. das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers an der
Tätigkeit des Anwaltes.
Bei sehr niedrigen und besonders hohen Gegenstandswerten kann
dies für beide Seiten zu unangemessen niedrigen bzw. hohen Honoraren führen.
Deshalb besteht alternativ zu einer Abrechnung nach dem RVG für außergerichtliche
Tätigkeiten die Möglichkeit, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Zeit- und Pauschalhonorare
Bei Zeithonoraren wird üblicherweise in den neuen Bundesländern
ein Stundensatz von 120,- € bis 180,- € vereinbart. Pauschalhonorare werden nach den Umständen des Einzelfalles
ausgehandelt. Eine erste anwaltliche Beratung für Verbraucher kostet pauschal 226,10 € oder wird mit einem Gebührensatz von 180,00 € / Stunde berechnet. Für Erstauskünfte, max. 30 Minuten Zeitaufwand, fällt mindestens eine halbe Gebühr von 90,00 € an.
Prozesskostenhilfe
Wir prüfen für Sie, ob eine Übernahme
des Anwaltshonorares durch die
Staatskasse im Rahmen der Beratungshilfe bzw. der Prozeßkostenhilfe für Sie in
Betracht kommt.
Prozesskostenfinanzierung
Daneben besteht ggf. die Möglichkeit, über
eine Prozeßkostenfinanzierungsgesellschaft das finanzielle Risiko eines
Prozesses gegen wirtschaftliche Beteiligung der Prozeßkostenfinanzierungsgesellschaft an
einem evtl. Prozeßerfolg gänzlich auszuschließen.
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